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Geschlossener Nutzertest — Geheimhaltung erforderlich

Geheimhaltungsvereinbarung

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GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (Non-Disclosure Agreement – NDA) Vertragsparteien Zwischen Pascal Freund Adresse: Frankfurter Straße 145, 65779 Kelkheim E-Mail: pascal141089@hotmail.com – nachfolgend „Offenlegender" genannt – und Name: [wird durch Unterzeichner ausgefüllt] Adresse: [wird durch Unterzeichner ausgefüllt] E-Mail: [wird durch Unterzeichner ausgefüllt] – nachfolgend „Tester" genannt – wird folgende Vereinbarung geschlossen: § 1 – Gegenstand der Vereinbarung Der Offenlegende entwickelt eine Webanwendung (nachfolgend „Projekt") und gewährt dem Tester im Rahmen eines Nutzertests Zugang zu vertraulichen Informationen. Diese Vereinbarung regelt den Umgang mit diesen Informationen. § 2 – Vertrauliche Informationen Als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung gelten sämtliche Informationen, die der Offenlegende dem Tester im Zusammenhang mit dem Projekt offenlegt, insbesondere: - Die Webanwendung selbst, einschließlich Design, Funktionsweise, Benutzeroberfläche und Benutzererfahrung - Quellcode, Algorithmen, technische Architektur und Datenstrukturen - Geschäftsmodell, Geschäftsidee, Strategie und Planungen - Alle Dokumente, Mockups, Prototypen und sonstige Materialien - Mündlich, schriftlich oder elektronisch übermittelte Informationen Nicht als vertraulich gelten Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt sind, ohne dass der Tester hierzu beigetragen hat, oder die dem Tester nachweislich bereits vor der Offenlegung bekannt waren. § 3 – Pflichten des Testers Der Tester verpflichtet sich: - Vertrauliche Informationen ausschließlich zum Zweck des vereinbarten Nutzertests zu verwenden - Vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Offenlegende hat dem vorher schriftlich zugestimmt - Vertrauliche Informationen nicht zu kopieren, zu fotografieren, aufzuzeichnen oder anderweitig zu vervielfältigen, soweit dies nicht für den Nutzertest erforderlich ist - Angemessene Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu ergreifen, mindestens jedoch die gleiche Sorgfalt anzuwenden, die er für eigene vertrauliche Informationen aufwendet - Keine Reverse-Engineering-Maßnahmen, Dekompilierung oder ähnliche Analysen des Projekts durchzuführen - Keine Screenshots, Bildschirmaufnahmen oder sonstige Aufzeichnungen der Anwendung ohne vorherige schriftliche Genehmigung anzufertigen § 4 – Geistiges Eigentum Alle Rechte am Projekt, einschließlich aller Urheberrechte, Markenrechte und sonstiger Schutzrechte, verbleiben beim Offenlegenden. Durch diese Vereinbarung werden dem Tester keinerlei Rechte am Projekt oder an den vertraulichen Informationen eingeräumt. Feedback, Verbesserungsvorschläge und Ideen, die der Tester im Rahmen des Nutzertests einbringt, gehen in das alleinige Eigentum des Offenlegenden über. Der Tester überträgt hiermit sämtliche Rechte an solchem Feedback an den Offenlegenden. § 5 – Laufzeit und Rückgabe Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für einen Zeitraum von drei (3) Jahren. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen. Nach Beendigung des Nutzertests oder auf Verlangen des Offenlegenden ist der Tester verpflichtet, alle erhaltenen vertraulichen Materialien unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten. § 6 – Vertragsstrafe Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung der Geheimhaltungspflicht zahlt der Tester eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € an den Offenlegenden. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt. § 7 – Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist D-65779 Kelkheim (Taunus). Diese Vereinbarung wird in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt, von denen jede Partei ein Exemplar erhält. Kelkheim, 10.03.2026 Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift des Offenlegenden gültig.

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